Erdbestattungen bei Günstiger Bestatter NRW
Der Sarg wird nach der Trauerzeremonie auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden wird nach Reihen- und Wahlgräbern, die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte.
Unsere Leistungen bei Erdbestattungen ab 1.240,- €
- Kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung , Hilfe bei allen anfallenden Fragen über unsere 24 stündige Bereitschaft, Betreuung aus einer Hand ohne fremde Dienstleister.
- Massiver Kiefernsarg Modell K10 mit Innenausstattung, Damen- oder Herrentalar sowie Decken und Kissengarnitur aus Baumwolle Einbettung und Ankleidung gerne auch mit eigener Bekleidung ohne Aufpreis.
- Überführungsfahrzeug und qualifiziertes Personal zur Überführung vom Sterbeort zum Friedhof der Beisetzung, persönliche Beurkundung beim Standesamt am Überführungstag.
- Organisation, Terminierung und persönliche Begleitung der Trauerfeier. Sämtliche Formalitäten zur Kranken- und Rentenkassen sowie Beantragung des
Sterbevierteljahres, Günstige Finanzierungsmöglichkeit. - Bei traditionellen Bestattungswünschen mit einer Abschiednahme am offenen Sarg, Trauerdrucksachen, Gestaltung von Zeitungsanzeigen sowie Blumenschmuck erstellen wir
Ihnen gerne kostenlos ein individuelles Angebot.
Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen MwSt.
Zuzüglich der anfallenden Friedhofsgebühren sowie Sargträger
Zusätzlich erforderliche Kosten, die im Einzelfall nicht zwingend erforderlich sind, werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Zusätzlich Kosten, die im Einzelfall nicht zwingend erforderlich sind, werden wie folgt in Rechnung gestellt:
- Bei einem häuslich eingetretenen Todesfall oder einer notwendigen Sofortüberführung binnen weniger Stunden, berechnen wir eine einmalige feste Pauschale in der Höhe von 190,- € für eine weitere Überführungsfahrt die Unterstellung und Kühlung in unseren Räumen sowie einer zusätzlichen Beurkundungsfahrt. Bei einem Trauerfall im Krankenhaus
wird diese Position nicht berechnet! - Anfallende Auslagen für den Totenschein, Amtsarzt sowie gebührenpflichtiger Sterbeurkunden werden mit Quittungen belegt.
Nähere Informationen bitte hier klicken.