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Feuerbestattungen bei Günstiger Bestatter NRW

Feuerbestattungen sind denen der Erdbestattungen prinzipiell nicht unähnlich, auch für eine Feuerbestattung wird ein Sarg benötigt, der in der Regel nach der Trauerfeier zum Krematorium überführt wird.

Unsere Leistungen bei Feuerbestattungen ab 970,- €

  • Kostenlose und unverbindliche telefonische Beratung , Hilfe bei allen anfallenden Fragen über unsere 24 stündige Bereitschaft, Betreuung aus einer Hand ohne fremde Dienstleister.
  • Massiver Kiefernsarg Modell K1 mit Innenausstattung zur Kremation, Damen- oder Herrentalar sowie Decken und Kissengarnitur aus Baumwolle Einbettung und Ankleidung gerne auch mit eigener Bekleidung ohne Aufpreis.
  • Überführungsfahrzeug und qualifiziertes Personal zur Überführung vom Sterbeort zu einem Krematorium unserer Wahl in NRW. Inklusive Kremationskosten, persönliche Beurkundung beim Standesamt am Überführungstag.
  • Sämtliche Formalitäten zur Kranken- und Rentenkassen sowie Beantragung des Sterbevierteljahres, Günstige Finanzierungsmöglichkeit
  • Inklusive anonymer Urnenbeisetzung auf einem Friedhof unserer Wahl sofern kein Wunschort zur Beisetzung besteht. Übersendung der Einäscherungsurkunde und Beisetzungsbescheinigung, kostenlose Leistungsnachweise.
  • Bei traditionellen Bestattungswünschen mit persönlicher Begleitung zur Trauerfeier und Beisetzung, einer Abschiednahme am offenen Sarg, Trauerdrucksachen, Gestaltung von Zeitungsanzeigen sowie Blumenschmuck erstellen wir Ihnen gerne kostenlos ein individuelles Angebot. Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen MwSt. .

Zusätzlich erforderliche Kosten, die im Einzelfall nicht zwingend erforderlich sind, werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Bei einem häuslich eingetretenen Todesfall oder einer notwendigen Sofortüberführung binnen weniger Stunden, berechnen wir eine einmalige feste Pauschale in der Höhe von 190,- € für eine weitere Überführungsfahrt die Unterstellung und Kühlung in unseren Räumen sowie einer zusätzlichen Beurkundungsfahrt. Bei einem Trauerfall im Krankenhaus wird diese Position nicht berechnet!
  • Anfallende Auslagen für den Totenschein, Amtsarzt sowie gebührenpflichtiger Sterbeurkunden werden mit Quittungen belegt. Nähere Informationen bitte hier klicken.